Teilnahmebedingungen Partnerprogramm (AGB)
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§1 Geltungsbereich
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Das Partnerprogramm von Jumbo-Tipp, nachfolgend Partnerprogramm genannt, ist ein Service von Jumbo-Tipp eine Unternehmung der Jumbo Business Group S.á.r.l.. Die nachfolgenden Teilnahmebedingungen in der zum Vertragsschluss geltenden aktuellen Fassung sind die Grundlage der Geschäftsbeziehung zwischen dem Teilnehmer am Partnerprogramm, nachfolgend Partner genannt, und von Jumbo-Tipp. Eine Teilnahme am Partnerprogramm ist nur unter Einbeziehung der Teilnahmebedingungen möglich.
§2 Teilnahmevoraussetzungen
Zur wirksamen Anmeldung am Partnerprogramm ist ein Mindestalter von 18 Jahren und eine eigene Email-Adresse erforderlich. Des Weiteren muss das Anmeldeformular durch den Partner vollständig und inhaltlich richtig ausgefüllt werden, da ansonsten eine korrekte Registratur am Partnerprogramm nicht erfolgen kann. Außerdem verpflichtet sich der Partner in seinem eigenen Interesse, seine Daten in seinem Account selbständig auf deren Richtigkeit zu überprüfen und eventuelle Änderungen unverzüglich zu aktualisieren, oder zumindest diese Änderungen Jumbo-Tipp per Email an partner@jumbovertrieb.com mitzuteilen. Ein Upgrade (Kunde <-> Partner ; Partner <-> Kunde) kann in Absprache mit Jumbo-Tipp ermöglicht werden.
Die Teilnahme ist pro natürlicher Person oder Unternehmen nur einmal möglich.
Der Vertrag über die Teilnahme am Partnerprogramm von Jumbo-Tipp kommt mit dem Absenden des ausgefüllten Anmeldeformulars durch den Nutzer zustande. Der Partner erhält eine Anmeldebestätigung per Email, die den erfolgreichen Anmeldevorgang und somit die Teilnahme am Partnerprogramm von Jumbo-Tipp bestätigt.
§3 Leistungsumfang
Mit erfolgreicher Anmeldung am Partnerprogramm wird der Partner mit seinen angegebenen Daten im Partnerprogramm registriert. Ab diesem Zeitpunkt hat der Partner das Recht, unter Beachtung des geltenden Wettbewerbsrecht eigenverantwortlich gemäß diesen Teilnahmebedingungen zu werben.
Für die Teilnahme am Partnerprogramm erhebt Jumbo-Tipp keine Gebühren oder anderweitige Vergütungen. Der Partner erhält für die erfolgreiche Kundenwerbung eine Provision von Jumbo-Tipp gemäß diesen Teilnahmebedingungen.
Der Partner kann jederzeit Einsicht in den für ihn eingerichteten Partner-Account nehmen. Jumbo-Tipp wird dem Partner hierfür nach erfolgreicher Anmeldung eine Partner-ID per Email übersenden und einen eigenen Account einrichten, in dem die jeweils aktuellen Verdienste des Partners aufgeführt sind.
Jeder Teilnehmer am Partnerprogramm erhält auf alle Produkte 10% Sonderrabatt.
§4 Werbung durch den Partner
Jumbo-Tipp stellt dem Partner in seinem Partner-Account eine vielfältige Auswahl an Werbematerial zur Verfügung. Eigenes Werbematerial kann der Partner bei Bedarf jederzeit gestalten, aber diese nur nach Zustimmung durch Jumbo-Tipp veröffentlichen. Hierzu hat der Partner das von ihm entworfene Werbematerial per Email an partner@jumbovertrieb.com zu übersenden. Nach erfolgter Genehmigung durch Jumbo-Tipp per Email darf der Partner das Werbematerial auch veröffentlichen.
Der Partner kann auf seiner eigenen Internetseite werben, aber auch Werbung auf anderen Internetseiten oder in Newslettern in seinem Namen buchen. Die Kosten dieser Werbemaßnahmen trägt der Partner jedoch selbst.
Dem Partner ist es ausdrücklich verboten, in wettbewerbswidriger Art und Weise zu werben. Insbesondere ist dem Partner das Versenden von nicht erwünschten Emails mit Werbung verboten. Jumbo-Tipp weist den Partner hiermit nochmals ausdrücklich darauf hin, dass das Versenden von Werbe-Emails ohne Genehmigung wettbewerbswidrig ist. Der Partner darf nur an Teilnehmer Werbe-Emails versenden, die dem Empfang von Werbung an ihre Email-Adresse zuvor ausdrücklich zugestimmt haben. Im Zweifelsfall hat der Partner Jumbo-Tipp diese Genehmigung der Teilnehmer vorzulegen. Ebenfalls verboten ist dem Partner das wilde Werben in Foren oder Newsgroups.
Sofern der Partner entgegen vorstehender Verbote oder in wettbewerbswidriger Art und Weise wirbt, wird dieser mit sofortiger Wirkung vom Partnerprogramm ausgeschlossen. In diesem Falle wird durch Jumbo-Tipp der Account des Partners gesperrt und der Partner verliert seinen Anspruch auf die Auszahlung der bis dahin verdienten Provisionen.
Zur Einhaltung vorstehender Bestimmungen wird sich der Partner selbständig über die maßgeblichen Bestimmungen informieren.
§5 Vergütung
Im Rahmen des Partnerprogramms erhält der Partner für jeden durch ihn vermittelten Spielteilnehmer eine Provision, deren Höhe den Beschreibungen zum Partnerprogramm zu entnehmen ist (direkte Provision). Die Auszahlung der Provision erfolgt, wenn der Teilnehmer den vollen Mitspielbeitrag bezahlt hat.
Provisionen auf schon rabattierte Eigenumsätze werden nicht gezahlt.
Die Erfassung der jeweils neu geworbenen Kunden erfolgt über die dem Partner zuvor mitgeteilte Partner-ID. Im Backoffice werden dann die jeweiligen Kunden mit der dazugehörigen Partner-ID gespeichert, so das jederzeit nachvollziehbar ist, von welchem Werbepartner der jeweilige Kunde geworben wurde.
Weiterhin erhält der Partner eine Provision für die durch seine geworbenen Partner vermittelten Teilnehmer, deren Höhe den Beschreibungen zum Partnerprogramm zu entnehmen ist (indirekte Provision).
Die Registratur erfolgt gleichfalls nach den obigen Bestimmungen.
Die Provision kann vom Partner über seinen Account für den jeweilig maßgeblichen Monat angefordert werden und wird dann von Jumbo-Tipp bis zum 15. des Folgemonats per Überweisung auf das Konto des Partners ausbezahlt. Der Partner hat hierzu Jumbo-Tipp seine korrekte Bankverbindung mitzuteilen. Beträge unter 10,00 Euro werden jedoch nicht ausgezahlt, sondern auf den Folgemonat mit angerechnet. Der Partner ist für die Versteuerung der erzielten Provision selbst verantwortlich. Im Falle eines Negativsaldos ist der Partner zur Zurückerstattung des Betrages verpflichtet.
§6 Vertragsende
Die Teilnahme am Partnerprogramm ist unbegrenzt möglich. Eine zeitliche Befristung enthält das Partnerprogramm von Jumbo-Tipp nicht. Der Vertrag kann von beiden Vertragsparteien jederzeit zum Monatsende gekündigt werden. Die Kündigung hat per Email an partner@jumbovertrieb.com, per Fax an 00352 2666 5014-49 oder auf dem Postweg an Jumbo-Tipp, 1d, Route du Vin, LU-5445 Schengen zu erfolgen. Im Falle der Kündigung wird die bis dato noch angefallene Provision des Partners, sofern die noch auszuzahlende Provision Euro 10,- erreicht hat, innerhalb eines Monats von Jumbo-Tipp an den Partner ausgezahlt. Dies gilt nicht, wenn der Partner wegen eines Verstoßes gegen § 4 dieser Teilnahmebedingungen von Jumbo-Tipp gesperrt worden ist.
Wenn im Partner-Account über einen Zeitraum von 6 Monaten keine Aktivitäten stattfanden, betrachten wir diesen Vertrag als von Ihnen ohne Benachrichtigung gekündigt. Alle Rechte, die Ihnen in diesem Vertrag gegeben wurden, sind mit sofortiger Wirkung beendet.
§7 Haftung
Schadenersatzansprüche gegenüber Jumbo-Tipp, die im Zusammenhang mit dem Partnerprogramm stehen, sind unabhängig vom Rechtsgrund ausgeschlossen, es sei denn, Jumbo-Tipp hätte vorsätzlich oder grob fahrlässig ihre Vertragspflichten verletzt. Gleichfalls gelten vorstehende Haftungsmaßstäbe für die mit der Durchführung des Partnerprogramms beauftragten Mitarbeiter von Jumbo-Tipp.
Des weiteren übernimmt die Jumbo-Tipp keine Haftung für die inhaltliche Gestaltung der Internetseiten der Partner. Die Verantwortung für die inhaltliche Gestaltung obliegt allein den Partnern. Jumbo-Tipp hat insoweit keinen Einfluss auf die Inhalte dieser Seiten und distanziert sich deshalb ausdrücklich von diesen. Gleiches gilt, sofern der Partner mit Werbematerial wirbt, das nicht von Jumbo-Tipp zur Verfügung gestellt oder ausdrücklich gebilligt worden ist.
Jumbo-Tipp haftet nicht für Schäden und Ansprüche Dritter, die allein durch den Partner verursacht worden sind. Für den Fall, dass Jumbo-Tipp von Dritten in Anspruch genommen werden sollte, verpflichtet sich der Partner, Jumbo-Tipp von den Ansprüchen Dritter freizustellen.
Ferner haftet Jumbo-Tipp nicht für Schäden aus der Beeinträchtigung der Verfügbarkeit der Internetseiten bei nicht beeinflussbaren technischen Störungen und Ereignissen höherer Gewalt, sowie Angriffen Dritter gegen das System von Jumbo-Tipp und das dazu gehörende Partnerprogramm. Jumbo-Tipp wird jedoch alles unternehmen, um die Zuverlässigkeit und Funktionsfähigkeit des Partnerprogramms sicherzustellen. Ferner übernimmt Jumbo-Tipp keine Garantie dafür, daß die Internetseiten von Jumbo-Tipp auch auf dem jeweiligen Partnerrechner ordnungsgemäß funktionsfähig sind.
§8 Änderungen der Teilnahmebedingungen / Wirksamkeit
Jumbo-Tipp behält sich das Recht vor, diese Teilnahmebedingungen jederzeit zu ändern, wenn insbesondere eine Änderung aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften erforderlich wird. Die Änderung dieser Teilnahmebedingungen werden dem Partner per Email bekanntgegeben. Die Änderung der Teilnahmebedingungen wird im Verhältnis zum Partner wirksam, sofern dieser nicht innerhalb eines Monats nach dem Zugang der Änderung durch Versenden einer Email an partner@jumbovertrieb.com, per Fax an 00352 2666 5014-49 oder auf dem Postweg an Jumbo-Tipp, 1d, Route du Vin, LU-5445 Schengen Widerspruch erhebt. Im Falle eines Widerspruchs gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschluss maßgeblichen Teilnahmebedingungen fort, mit der Maßgabe, daß an die Stelle der aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften unwirksamen Klauseln, die jeweils gesetzliche Regelung tritt. Auf das Widerspruchsrecht und die Folgen eines unwirksamen Widerspruchs wird der Partner bei Änderung der Teilnahmebedingungen durch Jumbo-Tipp gesondert hingewiesen.
Soweit einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein sollten, oder eine Regelungslücke besteht, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
Diese Teilnahmebedingungen entsprechen dem Stand 1. Halbjahr 2013.
§9 Anwendbares Recht
Für die vertraglichen Beziehungen der Parteien gilt luxemburgisches Recht.
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